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   OVG Niedersachsen, 17.04.2007 - 10 LC 262/05   

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https://dejure.org/2007,5352
OVG Niedersachsen, 17.04.2007 - 10 LC 262/05 (https://dejure.org/2007,5352)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.04.2007 - 10 LC 262/05 (https://dejure.org/2007,5352)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. April 2007 - 10 LC 262/05 (https://dejure.org/2007,5352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 25 Abs. 5 S. 1 AufenthG; § 60 Abs. 2 AufenthG; § 60 Abs. 3 AufenthG; § 60 Abs. 5 AufenthG; § 60 Abs. 7 AufenthG
    Aussetzung einer Abschiebung von Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo in Niedersachsen aus humanitären Gründen; Unmöglichkeit einer Ausreise bei rechtlichen Hindernissen; Inlandsbezogene oder zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote; Sonstige Gefahren im ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 23 Abs. 1; AufenthG § 23 a Abs. 1 S. 4; AufenthG § 25 Abs. 3; AsylVfG § 42 S. 1; AufenthG § 25 Abs. 5
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Serbien, Kosovo, Roma, Bleiberechtsregelung 2006, Härtefallregelung, subsidiärer Schutz, abgelehnte Asylbewerber, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Ablehnungsbescheid, Bindungswirkung, Ausländerbehörde, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 25 Abs. 3 S. 1; ; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1; ; AufenthG § 25 Abs. 4 S. 2; ; AufenthG § 25 Abs. 5 S. 1; ; AufenthG § 25 Abs. 5 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen [Roma aus dem Kosovo] - Abschiebestopp-Erlass; Abschiebung; freiwillige Ausreise; Kosovo; Roma; Rückführung; Unmöglichkeit der Ausreise; Unzumutbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aussetzung einer Abschiebung von Angehörigen ethnischer Minderheiten aus dem Kosovo in Niedersachsen aus humanitären Gründen; Unmöglichkeit einer Ausreise bei rechtlichen Hindernissen; Inlandsbezogene oder zielstaatsbezogene Abschiebungsverbote; Sonstige Gefahren im ...

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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2007 - 10 LC 262/05
    Dabei ist der geltend gemachte Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach jeder in Betracht kommenden Vorschrift des Aufenthaltsgesetzes zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [194]).

    Zu einer eigenen inhaltlichen Prüfung der Voraussetzungen eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 AufenthG ist die Ausländerbehörde in einem solchen Fall nicht berechtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2005 - BVerwG 1 C 18.04 -, BVerwGE 124, 326 [331], und Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [195]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 27. Juni 2006 (BVerwGE 126, 192 [195 f.]) zwar ausdrücklich offen gelassen, ob ausnahmsweise bei ehemaligen Asylbewerbern eine eigene Prüfung durch die Ausländerbehörden zulässig und geboten ist, wenn der Ausländer geltend macht, ihm drohe in seinem Herkunftsland infolge der allgemeinen Gefahrenlage eine extreme Gefahr für Leib oder Leben, die in verfassungskonformer Anwendung von § 60 Abs. 7 AufenthG zur Feststellung der tatbestandlichen Voraussetzungen eines Abschiebungsverbotes nach dieser Vorschrift führen müsste, jedoch das Bundesamt eine solche Feststellung wegen Bestehens eines vergleichbaren Schutzes nicht treffen kann und darf.

    Nur wenn sowohl die Abschiebung als auch die freiwillige Ausreise unmöglich sind, kommt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dieser Vorschrift in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [196] mit weiteren Nachweisen).

    Dann aber ist ihm in aller Regel auch eine freiwillige Rückkehr in sein Heimatland aus denselben rechtlichen Gründen nicht zuzumuten und damit unmöglich im Sinne des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [197]).

    Weitergehende allgemeine Zumutbarkeitserwägungen, wie sie etwa im Rahmen einer Härtefallklausel angestellt werden können, sind vom Begriff der Unmöglichkeit der Ausreise im Sinne von § 25 Abs. 5 AufenthG nicht erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [199]; Senat, Urteil vom 29. November 2005 - 10 LB 84/05 -, AuAS 2006, 74, und Beschluss vom 12. April 2006 - 10 ME 74/06 -).

    Allenfalls dann, wenn über längere Zeit ein Abschiebestopp aus humanitären Gründen von der obersten Landesbehörde angeordnet ist, könnte erwogen werden, ob auch eine freiwillige Ausreise aus Rechtsgründen unzumutbar erscheinen kann (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [198 f.]).

    Diese Regelung stellt keine gegenüber § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG selbständige Anspruchsgrundlage dar, sondern knüpft an deren tatbestandliche Voraussetzungen an (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [200]; Senat, Urteil vom 29. November 2005 - 10 LB 84/05 -, AuAS 2006, 74).

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 10 LB 84/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Voraussetzungen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2007 - 10 LC 262/05
    Weitergehende allgemeine Zumutbarkeitserwägungen, wie sie etwa im Rahmen einer Härtefallklausel angestellt werden können, sind vom Begriff der Unmöglichkeit der Ausreise im Sinne von § 25 Abs. 5 AufenthG nicht erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [199]; Senat, Urteil vom 29. November 2005 - 10 LB 84/05 -, AuAS 2006, 74, und Beschluss vom 12. April 2006 - 10 ME 74/06 -).

    Diese Regelung stellt keine gegenüber § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG selbständige Anspruchsgrundlage dar, sondern knüpft an deren tatbestandliche Voraussetzungen an (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [200]; Senat, Urteil vom 29. November 2005 - 10 LB 84/05 -, AuAS 2006, 74).

  • OVG Niedersachsen, 24.10.2005 - 8 LA 123/05

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Asylbewerber; Aufenthalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2007 - 10 LC 262/05
    Jedoch kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Abschiebung von Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo wegen der dortigen schwierigen humanitären Verhältnisse ausgesetzt worden ist (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. Oktober 2005 - 8 LA 123/05 -, ZAR 2006, 31; Erlass des Nds. Ministerium für Inneres und Sport vom 8. August 2005).
  • BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2007 - 10 LC 262/05
    Zu einer eigenen inhaltlichen Prüfung der Voraussetzungen eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 AufenthG ist die Ausländerbehörde in einem solchen Fall nicht berechtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 2005 - BVerwG 1 C 18.04 -, BVerwGE 124, 326 [331], und Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14.05 -, BVerwGE 126, 192 [195]).
  • BVerwG, 17.09.2005 - 1 B 13.05

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Feststellung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.04.2007 - 10 LC 262/05
    Diese Ausnahme kann ihre Rechtfertigung darin finden, dass der betroffene Ausländer selbst bei Vorliegen einer extremen Gefahrenlage für Leib und Leben in seinem Heimatstaat eine Änderung der Feststellung des Bundesamtes zu § 60 Abs. 7 AufenthG dann nicht erreichen kann, wenn seine Abschiebung auf Grund eines Abschiebestopp-Erlasses nicht droht oder ein vergleichbarer Abschiebeschutz besteht (zu den Anforderungen eines vergleichbaren Abschiebeschutzes vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2005 - BVerwG 1 B 13.05 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 2).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers; Befristung des an die

    Ein Erteilungsanspruch ergibt sich insbesondere nicht aus § 23a AufenthG, da diese Bestimmung gemäß § 23a Abs. 1 Satz 4 AufenthG keine subjektiven Rechte des Ausländers begründet (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 17. April 2007 - 10 LC 262/05 - juris Rn. 23; OVG Schleswig, Beschluss vom 27. Juli 2005 - 4 MB 72/05 - BA S. 2).
  • SG Hildesheim, 01.02.2012 - S 42 AY 177/10

    Abschiebestopp; zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis; Beeinflussung der

    Dem entsprechend hat das Niedersächsische OVG in seinem Urteil vom 17. April 2007 - 10 LC 262/05 - ausgeführt (zit. nach juris Rn. 41):.

    An diese Feststellungen war und ist die Ausländerbehörde der Antragsgegnerin gemäß § 42 AsylVfG bis zu einer anders lautenden Entscheidung des jetzt zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gebunden (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 17. April 2007 - 10 LC 262/05 -, zit. nach juris Rn. 26).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.10.2007 - L 11 AY 28/05

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Leistungen nach dem

    Eine Entscheidung dazu hat jüngst der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 17. April 2007 (Az.: 10 LC 262/05) getroffen, der damit seine bisherige Rechtsprechung, aber auch die Rechtsprechung des 8. und 11. Senates des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts bestätigt hat (vgl. u.a. Az.: 11 LA 3311/03; 8 LA 123/05).
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